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Auskunft nach dem Teledienstgesetz
(Ausfertigungsdatum:
22. Juli 1997; Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 und
4 Abs. 1 G v. 14.12.2001 I 3721; Umsetzung der EGRL
31/2000 (CELEX Nr: 300L0031) vgl. G v. 14.12.2001 I
3721)
Der
Bundestag hat am 14. Dezember 2001 das Gesetz über
rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen
Geschäftsverkehr (Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz
- EGG) beschlossen und am 21. Dezember 2001 in Kraft
gesetzt.
Geändert und an europäisches Recht angepasst wurde
insbesondere das Teledienstegesetz (TDG) vom 22.07.1997.
Dieses Gesetz regelt die Informationspflichten für
Anbieter von Teledienstleistungen, wozu das Gesetz schon
die bloße Präsentation von Dienstleistungen im Internet
zählt.
Seit dem 01.01. 2002 ist ein neues Teledienstegesetz
(insbesondere §6 Nr. 5a-c TDG) in Kraft, dass verändert
und an das europäische Recht angepasst wurde. Es regelt
Informationspflichten für Anbieter von
Teledienstleistungen, zu denen auch die bloße
Präsentation von Dienstleistungen im Internet zählt.
Zur Erfüllung der Informationspflicht werden folgende
Angaben hinterlegt:
Adresse:
Andrea Krenzer | Laacher
Str. 15 |
56626 Andernach
Telefon: 02636 - 97 85 58
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